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Kontakt |
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bermuda.funk
Freies Radio
Rhein-Neckar e.V.
Alte Feuerwache
Brückenstraße 2-4
68167 Mannheim
Bürozeiten:
| Montag |
17-20 Uhr |
| Dienstag |
10-14 Uhr |
| Donnerstag |
17-20 Uhr |
| Freitag |
9-12 Uhr |
ACHTUNG!
Während der Sommerferien entfällt die Bürozeit am Freitag, vom 16.08. bis zum 01.09. ist das Büro nicht besetzt.
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Frequenzen |
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Terrestrischer Empfang:
HD: UKW 105,4 MHz
MA: UKW 89,6 MHz
Kabelempfang:
Eberbach 107,45 MHz
Heidelberg 107,45 MHz
Hockenheim 107,45 MHz
Ladenburg 107,45 MHz
Mannheim 107,45 MHz
Mosbach 107,45 MHz
Neckargemünd 107,45 MHz
Schönau 107,45 MHz
Schwetzingen 107,45 MHz
Sinsheim 107,45 MHz
St. Leon Rot 107,45 MHz
Walldorf 107,45 MHz
Weinheim 107,45 MHz
Wiesloch 107,45 MHz |
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PROGRAMMSTATUT
Der bermuda.funk ist ein selbstbestimmtes, demokratisches,
nichtkommerzielles und unabhängiges Mitglieder-Radio. Es verfolgt keine
eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern versteht sich als gemeinnützige
Einrichtung und als ein offenes Forum für die Region Rhein-Neckar. Dem
Programmstatut übergeordnete Regelungen und Grundsätze sind in der
Satzung des Vereins geregelt. Für den Inhalt des Programms gelten die
folgenden
Programmgrundsätze:
1. Der bermuda.funk fördert Diskussionsprozesse, Meinungsäußerungen und
Informationsvermittlung von Personen und Personengruppen, die zu
herkömmlichen Medien keinen oder nur begrenzten Zugang haben. Der
bermuda.funk fördert den Austausch zwischen verschiedenen
Lebensbereichen und Gruppen, regt damit zu gemeinsamem emanzipatorischem
Handeln an und trägt so zur sozialen, kulturellen und politischen
Weiterentwicklung in der Region bei.
2. Der bermuda.funk zielt auf eine Aufhebung der Trennung zwischen
Produzierenden und HörerInnen. Deshalb haben HörerInnen die Möglichkeit,
selbst Beiträge herzustellen. Einzelpersonen und politische, soziale und
kulturelle Gruppen aus der Region können sich am Programm beteiligen,
soweit sie nicht gegen Grundsätze der für das Freie Radio geltenden
Regelungen verstoßen. Keine Gruppe oder Einzelperson darf eine
Vorrangstellung im Sender einnehmen.
3. Der bermuda.funk will die Hintergründe von Ereignissen und
Entwicklungen benennen und dabei vorrangig die von ihnen betroffenen
Menschen zu Wort kommen lassen. Sendungen dürfen und sollen Position
beziehen und subjektiv sein. Darauf ist bei Sendungen entsprechend
hinzuweisen. Gefördert wird die Verbreitung der Themen und
gesellschaftlichen Fragen, die von bestehenden Medien ignoriert oder
unterdrückt werden.
4. Der bermuda.funk setzt sich für ein friedliches Zusammenleben und
gegenseitige Verständigung der Menschen weltweit sowie die Einhaltung
der Menschen- und Grundrechte ein.
5. Musik hat für den bermuda.funk neben ihrem Unterhaltungswert auch
Bedeutung als eigenständiges Kulturgut. Das Sendeprogramm soll diese
Bedeutung angemessen widerspiegeln. In Musikbeiträgen sollen daher
kontrastreiche Musik und Musikstile in deren Lebenszusammenhang
eingebunden werden und eine kritische Auseinandersetzung mit Musikkultur
möglich sein.
6. Der bermuda.funk schließt kommerzielle Werbung im Radio aus und hält
die finanzrechtlichen Bestimmungen für gemeinnützige Organisationen ein.
Möglichkeiten und Grenzen des Sponsoring regelt die Sponsoringrichtlinie
(siehe Anhang).
7. Der bermuda.funk bemüht sich regional um eine bewusste und
konkurrenzfreie Zusammenarbeit mit kritischen Medienschaffenden (zum
Beispiel aus Zeitungen, Archiven, Videogruppen und Radios).
8. Der bermuda.funk orientiert sich an den Entwicklungen im Sendegebiet,
beschränkt sich aber nicht darauf. Es arbeitet mit Freien Radios im In-
und Ausland zusammen und unterstützt die Entstehung neuer Sender, die
den Zielen des bermuda.funk nahe stehen. Der bermuda.funk ist Mitglied
im Bund Freier Radios.
9. Die Funktion des bermuda.funk als öffentliches Forum setzt die
Möglichkeit voraus, sich unverfälscht äußern zu können.
Meinungsunterschiede zwischen einzelnen Sendungen sowie zwischen oder
mit den HörerInnen sollen auch über den Sender in angemessenem Umfang
ausgetragen werden. Kontroversen sollen so dargestellt werden, dass die
HörerInnen die Möglichkeit haben, sich selbst eine Meinung zu bilden.
10. Der bermuda.funk fördert die Gleichberechtigung zwischen Frauen und
Männern. Patriarchale und autoritäre Strukturen sollen daher
thematisiert und sowohl bei Sendungen als auch den internen Strukturen
durchbrochen werden.
11. Der bermuda.funk will rassistisches und faschistisches Gedankengut
sowie entsprechende Tendenzen oder deren Verharmlosung aufzeigen und
sich ihnen entgegenstellen. Der bermuda.funk tritt allen Versuchen
entgegen, die deutsche Geschichte in diesem Zusammenhang zu verharmlosen
oder zu verfälschen.
12. Der bermuda.funk tritt Diskriminierung unter Bezugnahme auf
Geschlecht, Hautfarbe, Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder
Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, körperliche oder geistige
Gebrechen und Merkmale, äußerer Erscheinung, Alter oder ökonomischer
Situation entgegen.
13. Der bermuda.funk stellt sich gegen imperialistische und
militaristische Ideen oder Absichten und wendet sich gegen
nationalistische Politik.
14. Der bermuda.funk tritt religiösem Fundamentalismus entgegen.
Religiös geprägte Sendungen sollen zur Toleranz und zu einer offenen
Auseinandersetzung über Religionen beitragen und keinerlei Missionierung
betreiben.
15. Als unabhängiges BürgerInnenradio will der bermuda.funk auf
vorhandene Einflussstrukturen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und
Kirche aufmerksam machen und sie kritisch hinterfragen. Dies gilt
insbesondere auch für die Auswirkungen der bestehenden
Wirtschaftsordnung und die wirtschaftlichen Verflechtungen, denen auch
die Medien unterliegen.
16. Der bermuda.funk unterstützt Bestrebungen, welche die Förderung des
Menschen mit seinen produktiven und kreativen Fähigkeiten anstelle von
Konkurrenz und Ausgrenzung setzt. Der bermuda.funk will damit zu einer
selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung beitragen.
Gültigkeit und Veränderungen des Programmstatuts
a) Gültigkeit
Sollte eine in dem Programmstatut enthaltene Regelung oder Formulierung
nicht geltendem Recht entsprechen, gilt die dem Sinn nach ähnlichste
rechtsgültige Regelung oder Formulierung als vereinbart. Das
Programmstatut in seiner Gesamtheit bleibt unberührt von eventuell
ungültigen einzelnen Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen gültig.
b) Veränderungen des Programmstatuts
Veränderungen des Programmstatuts benötigen eine 2/3 Mehrheit der in der
Gesamtredaktion anwesenden, nach Maßgabe der Vereinssatzung [§8
Gesamtredaktion] Stimmberechtigten.
Anhang: Sponsoringrichtlinie
1. Sendebetrieb
a) Im Sendebetrieb sind kommerzielle Werbung und Sponsoring
grundsätzlich ausgeschlossen.
b) Erlaubt sind:
- Allgemeine Veranstaltungshinweise und insbesondere Hinweise auf
Veranstaltungen zugunsten des Freien Radios Rhein-Neckar, auch wenn sie
in gewerblichen Betrieben stattfinden.
- Verlosungen von gespendeten Preisen mit eventueller Nennung des
Spenders/der Spenderin in Einzelfällen nach Erlaubnis durch die
Gesamtredaktion. Sollte die Entscheidung der Gesamtredaktion aus
zeitlichen Gründen vor der Sendung nicht mehr eingeholt werden können,
ist beim Vorstand (per E-Mail) um eine vorläufige Erlaubnis
nachzufragen. Die Entscheidung der Gesamtredaktion ist am
nächstmöglichen Termin nachzuholen. Großkonzerne dürfen hierbei
grundsätzlich nicht genannt werden. Die Gesamtredaktion muss ihrer
Entscheidung zugrunde legen, ob soziales Engagement, Unkommerzialität
und/oder ein weiterer Bezug zum bermuda.funk (über die Spende
hinausgehend) des Spenders/der Spenderin vorliegen.
2. Flyer, Programmplan, Veranstaltungswerbung (Plakate)
a) Der Vorstand entscheidet über die Zulassung von Sponsoren nach
sorgfältiger Abwägung der Pro- und Contra-Argumente. Die zugelassenen
dürfen auf oben genannten Druckerzeugnissen genannt werden. Auch hier
gilt: keine Großkonzerne.
b) Sponsoring ist beispielsweise möglich in folgenden Versionen
(Aufzählung nicht abschließend):
- Sonderpreis/günstige Konditionen für Druckkosten
- Stellen von Veranstaltungsutensilien wie z.B. Toiletten, Bühne,
technisches Equipment
- Sonderpreise für Essen/Getränke auf Veranstaltungen
- Stellen von Veranstaltungsräumen/eines Veranstaltungsgeländes
- Spenden von technischen Utensilien für den Sendebetrieb, wie z.B.
Computer oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen
3. Veranstaltungen
Sponsoren, die nach den Kriterien von Punkt 1.b) genannt werden dürfen,
dürfen auch im Rahmen von Veranstaltungen auftauchen.
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